Ist in die Insolvenz gerutscht
Die M. Westermann & Co. GmbH (Wesco) hat beim zuständigen Amtsgericht in Arnsberg einen Antrag auf ein Eigenverwaltungsverfahren gestellt. Das Gericht hat diesem Antrag entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.
Als Auslöser für diesen Schritt wird angegeben, dass verschiedene externe Entwicklungen die wirtschaftliche Situation des Unternehmens massiv eingetrübt haben. So sind aufgrund des Ukraine-Kriegs sowohl die Beschaffungspreise für Material als auch die Energiekosten unerwartet stark gestiegen, was nicht vollumfänglich an die Kunden weitergegeben werden konnte. Im Absatzbereich erschwert darüber hinaus die allgemeine Kaufzurückhaltung das Geschäft insbesondere im Wesco-Spezialsegment für hochwertige Müllsammler. Bereits eingeleitete punktuelle Maßnahmen, wie die Optimierung des Lagermanagements sowie Anpassungen im Personalbereich, hatten bisher nicht ausgereicht, um die Probleme nachhaltig in den Griff zu bekommen.
Mit dem gerichtlichen Sanierungsverfahren ist beabsichtigt, die gegenwärtige Krisenlage zu bewältigen und sich für die Zukunft neu aufzustellen. Durch die jetzt vorliegende gerichtliche Anordnung kann die M. Westermann & Co. GmbH dabei die Instrumente der Insolvenzordnung nutzen, um dem eingeschlagenen Restrukturierungskurs fortzuführen.
Um der Komplexität und der rechtlichen Herausforderungen des Eigenverwaltungsverfahrens gerecht zu werden, wird die Geschäftsführung ab sofort von Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres aus der Kanzlei AndresPartner unterstützt. Dieser will kurzfristig einen geordneten Verkaufsprozess anstoßen, um einen Käufer zu finden, der in das Unternehmen investiert und das Geschäft weiterentwickeln will. Bei ihrem Vorhaben wird das Unternehmen auch durch den gerichtlich bestellten vorläufigen Sachwalter, dem sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen, begleitet. Seine Aufgabe ist es, die M. Westermann & Co. GmbH im gesamten Verfahren zu überwachen und die Interessen aller Gläubigerinnen und Gläubiger zu wahren. In der Eigenverwaltung wird der Geschäftsbetrieb der Unternehmensgruppe vollumfänglich fortgeführt.
Die Eigenverwaltung wurde auch für die affiliierte H. Dedores & Co. GmbH aus Schwarzenberg beantragt. Sie ist als Produktions- und Zuliefergesellschaft Teil der Unternehmensgruppe. Die Tochtergesellschaften Villa Wesco, S.L.U. (Spanien) sowie Wesco International BV (Niederlande) sind nicht vom Eigenverwaltungsverfahren betroffen. Die Löhne und Gehälter der rund 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Arnsberg und Schwarzenberg sind über das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit gesichert. Das Unternehmen wurde 1867 gegründet.
















Wesco | Das sagt der Insolvenzverwalter
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