Patent „Digital Embossing“ bleibt in Kraft
Die Firma Hymmen teilte jüngst mit, dass eines der Patente aus dem Hymmen-Patentportfolio, das sich mit dem digitalen Strukturdruck beschäftigt, durch die Entscheidung der Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts (EPA) in München vom 10. März 2021 aufrechterhalten wurde.
Das EPA hatte in dieser Sache über die von Barbéran, Cefla und Giorgio Macor eingelegten Einsprüche gegen eines der Hymmen-Patente zu entscheiden – in diesem Fall das Patent „DLE Digital Lacquer Embossing“ mit der Patentnummer EP 3 109 056. Dieses Patent ist seit dem 14. Februar 2018 in Kraft. Der Gegenstand des Patents umfasst ein Verfahren zur Herstellung einer Struktur auf einer Oberfläche eines flachen Werkstücks sowie eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
In der Entscheidung hat die Einspruchsabteilung des EPA das oben genannte Hymmen-Patent mit einem leicht geänderten Text aufrechterhalten, der besagt, dass es sich bei dem beanspruchten Verfahren um eine Struktur handeln muss, die synchron zu dem darunterliegenden Dekor ist. Da die überwältigende Mehrheit der bisher hergestellten digitalen Dekore und digitalen Strukturdrucke synchron ist, wird dies von Hymmen als eine geringfügige Änderung in den Patentansprüchen beurteilt und wird die Bedeutung dieses Patents auf dem Gebiet des digitalen Strukturdrucks nicht verringern.
„Wir sind sehr froh darüber, dass die Einspruchsabteilung des EPA im Wesentlichen unseren Argumenten bezüglich Neuheit, erfinderischer Tätigkeit und Anwendbarkeit der Hauptpatentansprüche gefolgt ist und das Patent mit den oben genannten Details aufrechterhalten hat. Dies ist für Hymmen besonders wichtig, da der deutsche Teil des oben erwähnten DLE-Patents EP 3 109 056 eines der beiden aktuellen Patente ist, auf deren Grundlage Hymmen Patentverletzungsklagen gegen Barberán vor dem Landgericht Düsseldorf verfolgt, die am 14. April 2020 eingereicht wurden (Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 4b O 26/20)“, heißt es aus Bielefeld (siehe mf.com vom 19. Juni 2020 und 24.07.2020). Das Patentverletzungsverfahren soll wie geplant fortgesetzt werden. „Es ist uns wichtig, unser Know-how und das unserer Geschäftspartner mit unserem Hymmen-Patentportfolio zu schützen“, bekräftigt die Hymmen-Geschäftsführung.














