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Erweitert Patentverletzungsklage um drittes Patent

Die Firma Hymmen GmbH Maschinen- und Anlagenbau, nach eigenen Angaben weltweit führender Anbieter von industriellen Digitaldruckanlagen für verschiedenste Anwendungen, gibt bekannt, dass das Unternehmen ihr laufendes Patentverletzungsverfahren gegen Barberán um ein drittes Patent, „EP 3 415 316 (DE)“ aus dem Bereich des digitalen Strukturdrucks erweitert. Das Unternehmen kündigte außerdem an, dass es ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Düsseldorf in dem anhängigen Verletzungsverfahren (Aktenzeichen 4b O 26/20) zu seinem Patent „EP 3 109 056“ anfechten wird.

Hymmen ist der festen Überzeugung, dass alle drei in Rede stehenden Patente von Barberán verletzt werden und wird Berufung einlegen gegen die erstinstanzliche Abweisung der Verletzungsklage gegen das Patent EP 3109056 (DE). Hymmen erwartet hier einen Erfolg in zweiter Instanz. Im Übrigen wurde dieses Patent kürzlich vom Europäischen Patentamt im Einspruchsverfahren bestätigt. Eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf im zweiten Patentverletzungsverfahren zu „EP 2 313 281“ wird in Kürze erwartet.

Die umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsarbeit von Hymmen hat bisher zu mehr als 35 Patentanmeldungen auf dem Gebiet des Digitaldrucks geführt, von denen eine große Zahl bereits erteilt wurde.

Das Unternehmen wird weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um seine bahnbrechenden Entwicklungen und Schutzrechte im digitalen Dekor- und Strukturdruck weltweit zu verteidigen und gegen jedwede Patentverletzung vorzugehen.

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