Bekam in der ersten Instanz der Patentklage von Hymmen Recht
Nach der mündlichen Verhandlung vom 14. September 2021 hat das Landgericht Düsseldorf in seinem am 18. November 2021 verkündeten Urteil zugunsten von Barberán entschieden.
Das Gericht wies die Verletzungsklage von Hymmen ab, die auf den deutschen Teil des europäischen Patents „EP 3 109 056“ gestützt war. Die Entscheidung ist nicht endgültig und kann von Hymmen angefochten werden.
Barberán begrüßt die positive Entscheidung des Gerichts. Gleichzeitig hat Barberán eine Reihe von Technologien für seine gegenwärtigen und zukünftigen Maschinen entwickelt, die Barberán noch zuversichtlicher machen, dass keine seiner Maschinen irgendwelche Rechte Dritter verletzt.






