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Wirtschaftshilfen für vom Krieg betroffene Unternehmen

Am 19.04.2022 hat die EU-Kommission eine Beihilferegelung genehmigt, mit der Deutschland bis zu 20 Mrd. Euro für vom Krieg betroffene Unternehmen aller Wirtschaftszweige bereitstellen will. Hintergrund ist, dass für etwaige Hilfsmaßnahmen des Staates erst einmal die beihilferechtlichen Grundlagen auf EU-Ebene geschaffen werden müssen.

Am 23.03.2022 wurde dafür auf EU-Ebene ein befristeter Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine (im Folgenden: TF Ukraine-Krise) erlassen. Damit wurde anlassbezogen ein neuer Beihilferahmen geschaffen, über den die Mitgliedstaaten rückwirkend zum 01.02.2022 direkte Beihilfen mit einem Beihilfewert von bis zu 400.000 Euro / Unternehmen gewähren können. Der TF Ukraine-Krise ist bis 31.12.2022 begrenzt. 

Liquiditätshilfen in Form von Garantien sowie in Form zinsvergünstigter Darlehen sind auf maximal 15 Prozent des durchschnittlichen Gesamtumsatzes der vergangenen drei Jahresabschlüsse begrenzt. Bemerkenswert ist, dass die hierüber ausgereichten Beihilfen auch Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) gewährt werden können.

Aufbauend auf dem Beihilferahmen TF Ukraine-Krise wurde seitens der Bundesregierung die entsprechende Bundesregelung erarbeitet, die inzwischen von er EUZ-Kommission genehmigt wurde. Erst nach Vorliegen der Genehmigung werden von Förderinstitutionen (KfW, Bürgschaftsbanken, etc.) konkrete Fördermaßnahmen veröffentlicht werden.

Wenn es etwas Neues dazu gibt, veröffentlicht der ZDH dies hier: https://www.zdh.de/ukraine-krieg/wirtschaftshilfen-fuer-vom-krieg-betroffene-unternehmen/

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