Der EU Data Act schafft zusätzliche Herausforderungen
Das Europäische Parlament hat den EU Data Act beschlossen. Diese Verordnung stellt den Datenverkehr auch zwischen Unternehmen auf eine neue Grundlage. Für den industriellen Mittelstand ist dies Chance und Risiko zugleich. Die Politik darf die Unternehmen nun nicht im Regen stehenlassen.
„Der Maschinen- und Anlagenbau befindet sich in einer wichtigen Transformationsphase. Wir wollen unsere technologische Führung bei Geschäften von Unternehmen mit Unternehmen im Feld einer intelligent vernetzten Produktion erhalten und ausbauen. Dem EU Data Act kommt hierbei eine bedeutende Rolle zu. Für die Unternehmen ist es wichtig, dass regulatorische Anforderungen verständlich sind und pragmatisch erfüllt werden können, damit sie im globalen Wettbewerb bestehen können. Weitere unnötige Bürokratie oder neue Unsicherheit kämen hingegen zur Unzeit“, sagt Hartmut Rauen, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des VDMA.
Der EU Data Act findet nach seinem Inkrafttreten als europäische Verordnung in den Mitgliedsstaaten unmittelbar Geltung. Den Unternehmen verbleiben bis zur Anwendbarkeit der wesentlichen Vorschriften dann nur noch wenige Monate. Wichtige Fragen im Zusammenhang mit diesen neuen Rahmenbedingungen sind jedoch noch offen. Die Unternehmen erwarten hierbei Unterstützung von der Europäische Kommission für die praktische Umsetzung, damit das Potential der Datenökonomie in Europa schnell nutzbar gemacht werden kann. Zudem sind die Fragen nach Sanktionshöhen und der zuständigen Stellen noch ungeklärt. Hier sind die Mitgliedsstaaten gefragt. „Die Unternehmen benötigen schnell kompetente und mit hinreichenden Ressourcen ausgestattete Ansprechpersonen auf Behördenseite, damit etwaige Unklarheiten im Zuge der Implementierung der neuen Anforderungen zügig geklärt werden können“, betont Rauen.
„Für die aktuellen sowie die im Entstehen befindlichen europäischen Datenräume wird es ebenfalls darauf ankommen, dass die regulatorischen Anforderungen mit hinreichender Geschwindigkeit implementiert werden können. Insbesondere für mittelständische Betriebe wird es wichtig sein, dass standardisierte und skalierbare Lösungsangebote vorhanden sind. Vorhaben wie Manufacturing-X zielen genau auf eine derartige Hilfestellung für die Unternehmen ab“, resümiert der stellvertretende VDMA-Hauptgeschäftsführer.
Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks äußerte sich zu den jüngsten Beschlüssen: „Das Handwerk fordert seit langem, dass Daten fair geteilt werden können“, so Holger Schwannecke, Generalsekretär des ZDH. „Es ist positiv, dass der Data Act den langjährigen Automatismus zwischen Herstellervertrag und Dienstleistung durchbricht. Anstatt unweigerlich den Service des Herstellers in Anspruch nehmen zu müssen, werden Kundinnen und Kunden nun durch den Zugang zu ihren Daten mehr Entscheidungsfreiheit haben, an wen sie ihre Daten weitergeben und zu welchem Zweck. Das sorgt für mehr Wettbewerb in der Datenökonomie.
Der Kerngedanke des Vorschlags ist richtig: Nicht nur hat der Eigentümer eines Gerätes, in der Regel der Nutzer, das Recht, die Daten selbst auszulesen. Er entscheidet auch, an wen er sie weitergibt. Das ist ein Durchbruch, denn damit werden erstmals vertraglich verbindliche Regeln für den Datenaustausch und -zugang festgelegt. Der Handwerksbetrieb kann nun direkt zum Kunden gehen und von diesem die notwendigen Daten erhalten, um Reparatur- oder Wartungsarbeiten durchzuführen. Betriebe brauchen auch keine rechtliche Unterstützung, um zu wissen, welche Daten sie teilen dürfen.
Der Data Act birgt für unsere Betriebe ein großes Innovationspotenzial. Viele werden Daten lediglich auslesen wollen. Anderen bietet er die Möglichkeit, neue Dienstleistungen und – im Einklang mit dem EU-Wettbewerbsrecht – auch neue Produkte zu entwickeln.“
VDMA ZDH Zentralverband des Deutschen Handwerks
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