Wieder Insolvent
In der aktuellen Lage ein ohnehin angeschlagenes Unternehmen wieder auf die Beine zu stellen, ist denkbar schwierig. Bereits seit Freitag ist Lechner erneut insolvent: Das Amtsgericht Ansbach ordnete diesmal ein Schutzschirmverfahren an, das dem Arbeitsplattenhersteller die Entwicklung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen unter Vollstreckungsschutz ermöglicht, während die bisherige Geschäftsführung weiterhin zuständig bleibt. „Durch den um unser Unternehmen aufgespannten Schutzschirm, können wir auf die aktuell schwierige Situation am Markt angemessen reagieren. Unter anderem die trübe Verbraucherstimmung und die angespannte Lage in der Baubranche haben uns seit der letzten Krise nicht die nötige Zeit gelassen, uns nachhaltig neu aufzustellen. Mit dem jetzigen Verfahren haben wir die Möglichkeit, die Neuausrichtung und nachhaltige Positionierung unseres Betriebs zu beschleunigen“, erklärt dazu Florian Mitzscherlich, Geschäftsführer der D. Lechner GmbH und ergänzt: „Die Geschäftsleitung bedankt sich bei allen Beteiligten für ihr Engagement, insbesondere bei dem Gesellschafter. Seit Beginn der Übernahme hat er für das Unternehmen überobligatorisch Finanzhilfen geleistet und nur durch sein Engagement konnte das Schutzschirmverfahren ermöglicht werden.“ Erste Maßnahmen sind dabei bereits erfolgreich in die Wege geleitet worden.
Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens kann der Geschäftsbetrieb des traditionsreichen Mittelständlers uneingeschränkt fortgeführt werden. Zudem ist die Fortzahlung der Gehälter der 320 Beschäftigten durch das Insolvenzgeld für die Monate Oktober, November und Dezember gesichert. Vom Sanierungsteam des Unternehmens werden daneben mit Hochdruck alle Möglichkeiten geprüft, die eine schnelle und dauerhafte Neuaufstellung erlauben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden über die aktuelle Lage bereits auf einer Versammlung informiert. Außerdem steht das Sanierungsteam in engem Austausch mit dem Betriebsrat.
Unterstützung für die D. Lechner GmbH kommt auch von Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus von der Kanzlei Voigt Salus. Er steht dem Betrieb im Verfahren als Generalbevollmächtigter zur Seite und verantwortet alle insolvenzrechtlichen Fragen und die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben. „Das Schutzschirmverfahren gibt einem Unternehmen die Gelegenheit, sich frühzeitig und vorsorglich zu sanieren – ohne dass die Last einer akuten Krise eine Lösung erschwert. Dass das Gericht den Schutzschirm hier angeordnet hat, zeigt, dass es vom gesunden Kern und der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens überzeugt ist“, erklärt der Generalbevollmächtigte.
Das Amtsgericht Ansbach bestellte Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl von der Kanzlei Dr. Beck & Partner als vorläufigen Sachwalter. Die Lechner Holding AG sowie die D. Lechner GmbH hatten bereits Ende November 2021 Antrag auf Insolvenz gestellt. Mit Wirkung zum 1. März 2022 hatte die Livos Gruppe den Arbeitsplattenspezialisten übernommen und aus der Insolvenz herausgeführt.
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