Sieht keine Patentverletzung mit Hymmen und verteidigt seine Integrität
Letzte Woche hat Hymmen im Internet darüber informiert, dass das Unternehmen eine Patentrechtsklage gegen Barberán eingereicht hat. Die Spanier nehmen jetzt, nachdem sie auch offiziell über den Vorgang in Kenntnis gesetzt wurden, ihrerseits Stellung:
„Wir haben am 18. Juni mit großem Erstaunen den Fach- und sozialen Medien entnommen, dass Hymmen eine Verletzungsklage gegen uns bezüglich ihrer Patente ,EP 3 109 056‘ und ,EP 2 313 281‘ eingereicht hat“, heißt es aus Castelldefels, einem Ort vor den Toren Barcelonas. „Alle Kunden, die das Unternehmen Barberán kennen, wissen um unsere Integrität – und darum, dass es immer unser Ziel war, beziehungsweise ist, dem Markt Innovationen und die bestmöglichen industriellen Lösungen anzubieten. Bereits im Jahr 2005 hat Barberán mit der Untersuchung der Single-Pass-Digitaldrucktechnologie begonnen. Das führte letztlich zur Entwicklung unseres ersten industriellen Single-Pass-Digitaldruckers ,BIJ300‘, der 2007 auf der ,Ligna‘ ausgestellt wurde. Lange bevor die Firma Hymmen ihre erste Maschine gezeigt hat.
Die ,Ligna‘ 2007 war allerdings erst der Anfang für Barberán und wir haben seitdem nie aufgehört, einen großen Teil unserer Forschungs- und Entwicklungs-Ressourcen in die Entwicklung neuer und verbesserter Lösungen für unsere Kunden zu investieren.
Barberán glaubt fest an einen fairen Wettbewerb, der für unsere Kunden und auch für uns als Hersteller und Anbieter einer Technologie von Vorteil ist. Darum sind wir überzeugt davon, dass unser Unternehmen keine Patente verletzt hat. Wir haben diese Angelegenheit in die Hände einer renommierten deutschen Anwaltskanzlei gelegt, die unsere Integrität entsprechend verteidigen wird.“







