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Fachverband Matratzen-Industrie
Fachverband Matratzen-Industrie  | 

Gründung einer Betreiber-Organisation

Pro Jahr entsorgen deutsche Haushalte rund 6,2 Millionen. alte Matratzen. Bei einem Durchschnittsgewicht von 15 Kilogramm je Matratze sind das knapp 100.000 Tonnen. In ihnen stecken viele Wertstoffe, die aktuell zu 95 Prozent verbrannt werden und verloren gehen. Ein tiefgreifender Wandel muss also her und den treibt der Fachverband Matratzen-Industrie mit einem Positionspapier zur Erweiterten Herstellerverantwortung für Matratzen (EPR) voran. Ein EPR-System regelt die Verantwortung der Hersteller für ihre Produkte. Das schließt auch ein, was nach der Nutzungsphase zum Beispiel mit Matratzen passiert, also Sammlung, Zerlegung, Recycling etc. Mit seinem Entwurf steckt der Matratzenverband den rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmen für ein deutsches EPR-System für Matratzen ab und benennt 15 zentrale Eckpunkte für dessen Ausgestaltung.

Und dabei macht der Verband nicht nur Vorschläge. „Öffentlich geförderte Stuhlkreise haben wir genug, jetzt müssen wir ins Tun kommen,“ so Geschäftsführer Martin Auerbach. „Mit der Gründung einer Betreiber-Organisation für die Erweiterte Herstellerverantwortung gehen wir in Vorleistung und formulieren dabei auch klare Forderungen an die Politik.“ Denn der Entwurf der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) von Juni 2024 enthält außer Absichtserklärungen zur Umsetzung der EPR nicht viel Hilfreiches. Vielmehr wird auf die Führungsverantwortung der EU verwiesen. Die deutsche Wirtschaft braucht aber das klare Bekenntnis zu einer nationalen Regelung. Deshalb unterstützt der Matratzenverband den Vorstoß von Hessens Landwirtschafts- und Umweltminister Ingmar Jung (CDU). Auf dessen Initiative hin fasste die letzte Umweltministerkonferenz mehrere wichtige Beschlüsse: So soll der Bund aufgefordert werden, sich bei der Novelle der europäischen Abfallrahmenrichtlinie für eine erweiterte Herstellerverantwortung für Matratzen einzusetzen. Außerdem soll der Bund eine nationale Getrenntsammlungspflicht – wie es sie in Frankreich, Belgien und den Niederlanden schon gibt – prüfen.

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