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Erklärung zum BDIA Hochschultag Innenarchitektur

Am 26. Oktober 2022 veranstaltete der BDIA Bund Deutscher Innenarchitekten den BDIA Hochschultag Innenarchitektur 2022 zum Thema „Analog vs. Digital. Sind digitale Lehrformate die Zukunft?“ in Köln. Im Fokus des Austausches zwischen Dozierenden des Studiengangs Innenarchitektur an deutschen Hochschulen sowie weiteren Gästen stand die steigende Zahl digitaler und hybrider Lehrangebote und -formate in der Ausbildung von Innenarchitekt:innen sowie das Angebot reiner Fernstudiengänge unter dem Titel Innenarchitektur.

Nach einer Begrüßung durch Dipl.-Ing. (FH) Pia A. Döll, Präsidentin BDIA, stellte Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.Ing. Birgit Schwarzkopf, Sprecherin das ASAP Fachausschusses Innenarchitektur, die Aufgaben und die Arbeit des Akkreditierungsverbundes für Studiengänge der Architektur und Planung (ASAP) vor.

Anschließend führten drei Impulse von Dr. Florian Hartmann (Architektenkammer Nordrhein-Westfalen), Prof. Wibke Schaeffer (Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe) und Prof. Dr. Michael Simon (IU Internationale Hochschule) in die Thematik ein.

Der BDIA nimmt in folgender Erklärung Stellung zu den diskutierten Inhalten des Hochschultages:

„Wir beobachten eine Zunahme digitaler und hybrider Lehrangebote und -formate in der Ausbildung von Innenarchitektinnen und Innenarchitekten. Weiterhin werden rein digitale Fernstudiengänge unter dem Titel Innenarchitektur angeboten. Drei Impulse führten in die Diskussion ein. Dr. Florian Hartmann (Architektenkammer Nordrhein-Westfalen) legte dar, dass nach den Empfehlungen der Bundesarchitektenkammer ein reines Fernstudium der Innenarchitektur und äquivalent der Architektur nicht zur Eintragung in die Innenarchitekten-/Architektenliste einer Kammer befähige. In Nordrhein-Westfalen seien die Regelungen der Berufszulassungsvoraussetzungen so gefasst, dass ein überwiegender Teil des Studiums in Präsenz vermittelt werden müsse. Jedoch würden sich die Kammern nicht der voranschreitenden Digitalisierung in der Lehre verschließen. Prof. Wibke Schaeffer (TH OWL) sah nicht die Möglichkeit, ein Studium der Innenarchitektur als reines Fernstudium erfolgreich zu absolvieren, fügte jedoch hinzu, dass bestimmte Lehrinhalte auch digital vermittelt werden können. Prof. Dr. Michael Simon (IU Internationale Hochschule) berichtete über die Ausbildung an der IU und wies daraufhin, dass Entwicklungen in der Hochschullehre in Bezug auf die Digitalisierung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten und die Perspektiven auf die digitale Lehre nachhaltig verändern würden.

Anschließend diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Hochschultages und sind dabei mehrheitlich übereingekommen, dass die Digitalisierung längst in der Lehre angekommen sei und die Ausbildung von Innenarchitektinnen und Innenarchitekten bereichere, ein reines Online-Studium der Innenarchitektur die Studierenden jedoch nicht ausreichend auf die technischen, materiellen, sinnlichen und sozialen Herausforderungen des Berufs vorbereite.

Wir als BDIA begrüßen die Digitalisierung grundsätzlich und sehen auch, dass die Wissensvermittlung dadurch ergänzt werden kann. Jedoch kann ein reines Online-Studium aufgrund der gesetzlichen Richtlinien, der fachlichen Kriterien des Akkreditierungsverbundes für Studiengänge der Architektur und Innenarchitektur (ASAP) und der Europäischen Charta zur Innenarchitektur Ausbildung nicht zur Befähigung der Ausübung des freien Berufes Innenarchitektin/Innenarchitekt führen. Deshalb fordern wir von den Fernhochschulen Transparenz in der Aufklärung gegenüber Studierenden, Studieninteressentinnen und Studieninteressenten, dass mit ihrem Studienangebot die Fähigkeit zur Eintragung als Innenarchitektinnen und Innenarchitekten in die Liste einer Kammer nicht möglich ist.

Die Entwicklung virtueller Welten schreitet voran. Wir als BDIA verfolgen diese gesellschaftlichen Entwicklungen mit Interesse. Insofern sollte eine Offenheit gegenüber der Entstehung neuer Berufsfelder, denen rein digitale Lehrmodelle zugrunde liegen können, bestehen. Davon klar abzugrenzen ist jedoch das Berufsbild der Innenarchitektinnen und Innenarchitekten, dem ein hoher Ausbildungsstandard zugrunde liegt. Nur ein anerkannter Studiengang der Innenarchitektur berechtigt zur Eintragung in die Innenarchitektenliste einer Kammer und zum Führen des geschützten Berufstitels Innenarchitektin oder Innenarchitekt. Dies dient zum einen dem Verbraucherschutz und zum anderen sichert es die hohe Qualität in Ausbildung und Lehre des Berufs der Innenarchitektin und des Innenarchitekten.“

Weiterführende Informationen: „Empfehlungen zu den ausbildungsbezogenen Eintragungsvoraussetzungen für Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplaner für Bewerber aus dualen und Fernstudiengängen“ (Bundesarchitektenkammer, Stand: 25.01.2021)

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