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Verband AGDW & FABLF
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Interessenvertreter begrüßen Einigung zur EUDR in Brüssel

Vertreter von EU-Mitgliedstaaten, Europaparlament und EU-Kommission haben sich in Brüssel bei der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR) auf eine weitere einjährige Verschiebung geeinigt. Außerdem soll es Vereinfachungen geben. Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer und die Familienbetriebe Land und Forst (FABLF) begrüßen die Verständigung zwischen den EU-Institutionen. Sie sehen diese als dringend notwendigen Schritt zur Eindämmung weiterer unnötiger Belastungen der Waldeigentümer.

EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten kamen am 4. Dezember zu Trilog-Verhandlungen zusammen. In diesen einigten sie sich, den Geltungsbeginn der EUDR um ein weiteres Jahr auf 30. Dezember 2026 zu verschieben und einigten sich auf inhaltliche Anpassungen an der Verordnung. So werden die Informationspflichten für Klein- und Kleinstbetriebe reduziert und der Verwaltungsaufwand in der Lieferkette eingedämmt. Bis zum 30. April 2026 soll die EU-Kommission die durch die Verordnung entstehenden Verwaltungskosten prüfen, mit der Option weiterer Vereinfachungen.

Grundlage für praxisgerechte Umsetzung

„Die erneute Verschiebung, die Reduzierung der aufwändigen Berichtspflichten und die weitere Prüfung der problematischen EUDR-Vorgaben bieten den notwendigen Spielraum für eine praxisgerechte Umsetzung der EUDR. Weitere mögliche Vereinfachungen wie der Verzicht auf eine individuelle Meldepflicht für Klein- und Kleinstbetriebe sowie eine nur einmalige Meldepflicht für mittelgroße Unternehmen bleiben in den kommenden Monaten auf der Agenda“, erklärt AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter.

Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst unterstreicht: „Die Einigung schafft die Grundlage dafür, regulatorische Auswüchse zu vermeiden. EU-Mitgliedstaaten wie Deutschland haben nachweislich kein Entwaldungsproblem, sondern sorgen durch aktive Waldbewirtschaftung für den Schutz und Erhalt der Wälder. Dem trägt die erzielte Verständigung ein Stück weit Rechnung.“

Dank an politische Akteure in Bund und Europa

Der Rat der EU-Mitgliedstaaten und das Europaparlament sind nun aufgerufen, grünes Licht für die im Trilog erzielte Einigung zu geben. Damit würden sie rechtzeitig vor dem Jahresende die notwendige Rechtssicherheit für die Landnutzenden schaffen. „Wir werden die Umsetzung der Einigung intensiv begleiten, um Belastungen der Landnutzenden in Deutschland so weit wie möglich abzuwenden“, betonen Bitter und Elverfeldt. Sie dankten den politischen Akteuren in Bundesregierung und Europaparlament für ihr Engagement, eine praktikable Lösung herbeizuführen.

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