Aufatmen wegen geplanter Verschiebung der EUDR
„Der Verband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie ist erleichtert, dass die EU-Kommission den Anwendungszeitpunkt der EUDR verschieben möchte,“ erklärt die Geschäftsführerin des Verbandes der Deutschen Holzwerkstoffindustrie (VHI), Anemon Strohmeyer, zum Vorschlag der EU-Kommission, den Geltungsbeginn der EUDR um 12 Monate zu verschieben. „Gemeinsam mit den Verbänden der Wertschöpfungskette hat der VHI dies seit Ende 2023 auf nationaler und europäischer Ebene gefordert. Die EUDR ist eine enorme bürokratische Herausforderung für unsere Mitgliedsunternehmen.
Der VHI steht hinter dem EUDR-Ziel entwaldungsfreier Produkte, die in vielen Punkten nicht nachvollziehbare Komplexität der Umsetzung, die technischen Unzulänglichkeiten des Informationssystems und die bislang fehlende Risikoeinstufung der Länder, haben es aber notwendig gemacht, dass die Notbremse gezogen wird.
Wir appellieren eindringlich an das Europäische Parlament und den Rat die Verschiebung der EUDR mitzutragen. Zudem erwarten wir, dass die zusätzliche Zeit von der Kommission zur Herstellung von mehr Praktikabilität und Erleichterungen genutzt wird, insbesondere für Länder wie Deutschland, in denen keine Entwaldung stattfindet.“
Auch beim VDMA zeigt man sich erleichtert: Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann sagt zur Verschiebung: „Es ist ein kleiner Lichtblick, dass die EU-Kommission die lautstarke Kritik an der Entwaldungsverordnung (EUDR) endlich erhört hat. Mit einer Aufschiebung allein ist es aber nicht getan.
Wenn die EU-Kommission es nicht schafft, die Entwaldungsverordnung grundlegend zu überarbeiten und nach dem Vorbild der Konfliktmineralien-Verordnung anzupassen, dann muss sie die EUDR komplett zurückziehen. So wie die Verordnung jetzt aufgestellt ist, würde sie einerseits den kleinbäuerlichen Strukturen in den Anbauländern schaden, andererseits zu schwerwiegenden Lieferengpässen auf dem europäischen Markt führen.“
EUDR VDMA Verband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie VHI