Beim Lieferkettengesetz droht Überforderung von Unternehmen
Europaweite Regelungen zu den Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten rücken näher. Gerade mit Blick auf das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz warnt Der Mittelstandsverbund vor einer bürokratischen Überforderung mittelständischer Unternehmen. Denn auch wenn rein formal zunächst nur große Unternehmen betroffen sind, so werden diese ihre Pflichten oftmals an kleinere Geschäftspartner durchreichen. „Im Ergebnis führt dies aufgrund der fehlenden Ressourcen und technischen Hilfsmitteln in vielen Fällen zu Überforderungen. Klare und verständliche Unterstützungsmaßnahmen aufseiten der Durchsetzungsbehörden werden aktuell nicht oder nur zeitverzögert veröffentlicht. Die Unsicherheit ist daher äußerst groß“, betont Tim Geier, Geschäftsführer Der Mittelstandsverbund, Büro Brüssel.
Zu befürchten sei überdies, dass es bei der Umsetzung keinen einheitlichen Standard in allen EU-Mitgliedstaaten gebe. Nationale Alleingänge oder gar punktuelle Verschärfungen des EU-Rechtsrahmens seien aufgrund der mittlerweile tiefen geschäftlichen Verknüpfungen im Binnenmarkt kontraproduktiv und verletzten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Dringende Förderung bräuchte es dagegen bei Brancheninitiativen entlang der Lieferkette. Dazu sei auch eine Klarstellung hinsichtlich der zulässigen Verwendung von Zertifizierungssystemen erforderlich. „Letztendlich muss es um eine realistische Betrachtung des Machbaren gehen. Anstatt Unternehmen mit unpraktikablen und oft praxisfernen Pflichten schlichtweg zu überfordern, sollten Prozesse vereinfacht und behördliche Hilfsangebote verstärkt werden. Denn wer eine echte Verbesserung der Arbeitsverhältnisse entlang der Lieferketten wünscht, darf mit zu komplexen und komplizierten Vorgaben die Erfolgschancen nicht im Keim ersticken“, so Tim Geier.
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