Begrüßt eine Verschiebung der EUDR
Die im Juni 2023 verabschiedete EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) muss eigentlich ab Dezember 2024 eingehalten werden (von KMU ab Juni 2025). Da es jedoch Probleme und Kritikpunkte gibt, soll nun eine Verschiebung des Inkrafttretens im Dringlichkeitsverfahren unter dem Vorsitz der neuen EU-Kommission angegangen werden. Die EVP schlägt laut eines Artikels auf dem Portal „Euractiv“ einen Zeitraum von 2024 bis 2029 vor, um „Probleme im Zusammenhang mit der Umsetzung“ zu lösen. Dies soll auf einer Sitzung der EVP-Fraktion, die seit heute in Portugal stattfindet, erörtert werden.
Der Handelsverband Wohnen und Büro begrüßt diese Entwicklungen und spricht sich dafür aus, dass die bereits verabschiedete Verordnung inhaltlich zu überarbeiten sei und eine verlängerte Umsetzungsfrist für die technische Umsetzung der Unternehmen notwendig wäre. „Die EUDR ist in ihrer aktuellen Fassung dringend zu überarbeiten, damit die Unternehmen nicht mit überbordender Bürokratie konfrontiert sind. Wir schlagen zudem vor, dass die Europäische Mitgliedstaaten von der EU zunächst als Länder mit einem geringen Risiko einzustufen sind, bis der Kommission geprüfte Erkenntnisse vorliegen, die zu einer höheren Einstufung als ,normales‘ bzw. ,hohes‘ Risko vorliegen. Die Regelvermutung des ,normalen‘ Risikos ist auszuschließen, da grundsätzlich zunächst der Verdacht einer Sorgfaltspflichtverletzung bei allen Unternehmen greifen würde. Auch sollte die EU Kommission Safe Harbour Lösungen anstreben, wenn sog. Branchenlösungen den Nachweis über Zertifizierungen erbringen können “, so Geschäftsführer Christian Haeser.
Handelsverband Wohnen und Büro








