Alle Forderungen sind endlich geprüft
Manch ein Insolvenzverfahren ist eine echte Herausforderung für den jeweiligen Verwalter. So ist es auch im Fall von Alno bzw. der Insolvenz der Alno AG und der Töchter Gustav Wellmann GmbH & Co. KG, Pino Küchen GmbH sowie Alno Logistik & Service GmbH, wobei ein Teil dessen bereits komplett abgewickelt wurde, aber eben noch nicht alles. Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann fungierte anfangs als vorläufige Sachwalter bzw. ‚verlängerter Arm des Gerichts’ in Hechingen, weil es um eine Insolvenz in Eigenverwaltung ging. Nach Zurücknahme der entsprechenden Anträge ernannte ihn das zuständige Amtsgericht zum Insolvenzverwalter. Hörmann ist Partner und Geschäftsführer der in Ulm ansässigen Anchor Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die neben der Anwaltskanzlei auch eine Unternehmensberatung ist und sich als Spezialist in den Bereichen Insolvenz und Sanierung deutschlandweit einen Namen gemacht hat.
Hörmann sagte schon früh: „Es handelt sich um ein sehr komplexes und ausgesprochen schwieriges Verfahren.“ Damals sogar noch zu Zeiten, wo es den Gedanken auf Weiterführung gab. Das ist mittlerweile sieben Jahre her, das Unternehmen seit 2021 endgültig Geschichte. Und nicht nur das: Ein Verfahren wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, Kreditbetrug und Untreue läuft, neun Beschuldigte soll es geben.
Jetzt informierte das Insolvenzgericht Hechingen in einer Bekanntmachung bezüglich des Insolvenzverfahrens der Alno AG, dass die Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen beendet wurde und die Beteiligten bis 18. Juni diesen Meldungen beim Gericht schriftlich widersprechen können.
Der „Südkurier“ hat mit Hörmann gesprochen und sich nach dem Stand der Dinge erkundigt. „Seit seinem Amtsantritt versucht Hörmann, Vermögenswerte und offene Forderungen des einstigen Küchenmöbelproduzenten zu finden und für die Insolvenzmasse verfügbar zu machen. Und es wird viel Geld gebraucht, um die Regressforderungen zu befriedigen. Insgesamt haben über 1.200 Gläubiger Forderungen in Höhe von 1,92 Milliarden Euro im Rahmen des Insolvenzverfahrens angemeldet“, schreibt die regionale Tageszeitung. Und weiter: „Von diesen fast zwei Milliarden Euro hat der erfahrene Insolvenzverwalter allerdings nur 200 Millionen Euro als berechtigt anerkannt und 1,68 Milliarden Euro bestritten. Manche Firmen hätten zweistellige Millionensummen angemeldet, erklärt Hörmann, dass es keine Hinweise gebe, die diese Förderungshöhen rechtfertigten. ,Einige haben auch absolute Phantasiesummen angemeldet‘, ergänzt der Insolvenzverwalter, dass er sich auf 200 Millionen Euro an Forderungen festlegte, die aus der Insolvenzmasse dann anteilsmäßig bedient werden könnten.
Geplant sei noch in diesem Jahr eine Quotenzahlung im Rahmen einer sogenannten Vorabausschüttung an die Insolvenzgläubiger der Alno AG zu leisten. Zur genauen Höhe wollte Hörmann aktuell keine Auskunft geben. Dass dies funktionieren kann, zeigt das Verfahren beim Alno-Tochterunternehmen Pino, das im Zuge der Pleite des Mutterkonzerns gleichfalls Insolvenz anmelden musste. Hier ist es Hörmann vor zwei Jahren gelungen, die Gläubiger komplett zu befriedigen. So hofft der Anwalt, dass in ein bis zwei Jahren auch das Insolvenzverfahren der Alno AG beendet sein könnte.
Eine entscheidende Rolle spielen dabei auch geltend gemachte Ansprüche gegen die früheren Organe der Alno-Gesellschaften. Zu dem Stand der Verhandlungen wollte Hörmann aktuell keine Stellung nehmen. Üblicherweise verfügen Unternehmen wie Alno über eine Directors-and-Officers-Versicherung (D & O). Dies ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt. Denn, wenn Manager Fehler machen, können dem Unternehmen oder Dritten große finanzielle Schäden entstehen. Dies kann zu Schadenersatzansprüchen an das Management führen –die Geschäftsführer müssten mit ihrem Privatvermögen haften und hier springt eine D&O-Versicherung ein.“
Und dabei spielt eben auch das bereits erwähnte mögliche Strafverfahren eine Rolle. Der entsprechende Antrag liegt dem Landgericht Stuttgart seit vielen Monaten vor und wird dort geprüft, unklar ist, ob es überhaupt ein Verfahren geben wird. Wobei ein mögliches Strafrechtverfahren keine Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren hat, denn die Aufgabe der Insolvenzverwaltung ist die Geltendmachung von zivilrechtlichen Forderungen ist. Die strafrechtliche Beurteilung obliege ausschließlich den Strafverfolgungsbehörden.
Hörmann selbst hatte am 30. Juni 2020 vor dem Landgericht Hechingen gegen drei ehemalige Mitglieder des Vorstands Klage erhoben. Um wen es sich handelte und wie hoch die geltend gemachten Ansprüche waren, hatte er vor vier Jahren nicht erläutert. Wie zwischenzeitlich in Erfahrung gebracht werden konnte, handelte es sich um ehemalige Vorstände aus der Zeit vor 2011.
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