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16 % mehr Umsatz im Handwerk im 1. Quartal 2022

Im ersten Quartal 2022 sind die Umsätze im zulassungspflichtigen Handwerk in Deutschland gegenüber dem von der Corona-Pandemie geprägten ersten Quartal 2021 um 16,0 Prozent gestiegen. Dieser Anstieg ist vor dem Hintergrund der Preissteigerungen in den vergangenen Monaten zu betrachten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren Ende März 2022 im zulassungspflichtigen Handwerk jedoch 0,7 Prozent weniger Personen tätig als Ende März 2021.

In allen Gewerbegruppen und allen Gewerbezweigen des zulassungspflichtigen Handwerks wurden im ersten Quartal 2022 höhere Umsätze als im Vorjahresquartal erwirtschaftet.

Den stärksten Umsatzzuwachs verzeichneten die Handwerke für den privaten Bedarf mit +36,8 Prozent. Hierzu trugen besonders die Friseurunternehmen (+62,9 %) bei, die im Vorjahresquartal noch stark von den Corona-Einschränkungen betroffen waren. Es ist daher davon auszugehen, dass es sich bei den aktuellen Umsatzsteigerungen um Erholungseffekte handelt. Aber auch die Preissteigerungen in den zurückliegenden Monaten haben zu dem Umsatzzuwachs beigetragen. Im Bauhauptgewerbe (+26,0 %), Ausbaugewerbe (+15,0 %), Handwerk für den gewerblichen Bedarf (+14,5 %) und Kraftfahrzeuggewerbe (+14,2 %) gab es ebenfalls zweistellige Umsatzsteigerungen. Im Gesundheitsgewerbe (+9,0 %) und Lebensmittelgewerbe (+8,0 %) fielen die Umsatzzuwächse etwas schwächer aus. Dies lag an den verhältnismäßig moderateren Entwicklungen bei den Gewerbezweigen der Zahntechniker (+2,8 %) und Fleischer (+2,6 %).

Beschäftigungsrückgang am deutlichsten in den Handwerken für den privaten Bedarf

In sechs von sieben Gewerbegruppen waren Ende März 2022 weniger Personen tätig als Ende März 2021. Die Beschäftigung nahm in den Handwerken für den privaten Bedarf mit -5,8 Prozent am stärksten ab. Hauptgrund für diese Entwicklung ist der Rückgang bei den Friseurunternehmen (-7,1 %). Nur im Gesundheitsgewerbe stieg die Beschäftigung geringfügig um 0,1 Prozent.

Methodische Hinweise: Die vorläufigen Ergebnisse des ersten Quartals 2022 basieren auf der Novellierung der Handwerksordnung im Jahr 2021. Im zulassungsfreien Handwerk wurden die bisher eigenständigen Gewerbezweige Drucker, Siebdrucker und Flexografen unter dem Gewerbezweig Print- und Medientechnologen zusammengefasst. Zusätzlich ist der Gewerbezweig Kosmetiker nunmehr Bestandteil des zulassungsfreien Handwerks und es gab einige Umbenennungen der Gewerbezweige.

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