Die Entwaldungsverordnung verschieben!
Immer lauter werden die Stimmen mit der Forderung, die europäische Entwaldungsverordnung EUDR zu verschieben. Auch VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann äußert sich in der Debatte und sagt, die Entwaldungsverordnung müsse unbedingt verschoben und überarbeitet werden. Hier seine vier Thesen:
• „Die europäische Entwaldungsverordnung (EUDR) ist ein Paradebeispiel einer gut gemeinten aber schlecht gemachten Regulierung. Insbesondere mittelständische Unternehmen können die Daten, die zur Erfüllung der Verordnung vorgeschrieben sind auf die Schnelle gar nicht erhalten.“
• „Die Beschaffung der vorgeschriebenen Geolokalisationsdaten mag bei Rindern und Erzeugnissen daraus einfach sein. Bei anderen von der Verordnung erfassten Produkten aus Kautschuk ist die Realität deutlich komplexer. Die Folgen wären hier große Lieferschwierigkeiten. Zudem ist eine Verknappung und Verteuerung aller von der Verordnung betroffenen Erzeugnisse zu erwarten.“
• „Die Entwaldungs-Verordnung reiht sich ein in eine Serie von extrem wettbewerbsschädigenden Regularien: das europäische Lieferkettengesetz (CS3D), die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) oder der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Die EU überfrachtet die heimischen Unternehmen immer wieder mit kaum handhabbaren, völlig überzogenen Vorgaben.“
• „EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen muss daher Ihren Worten nun Taten folgen lassen. Sie muss die Einführung der EUDR verschieben und sie dann grundlegend überarbeiten. Denn auch seitens der EU-Kommission stehen wichtige, zur Erfüllung benötigte Informationssysteme nicht zur Verfügung.“
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Entwaldungsverordnung EUDR VDMA









