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GD Holz  | 

Vorläufige Antidumpingzölle auf russisches Birkensperrholz kein Beitrag zum bezahlbaren Bauen

Seit dem 12. Juni werden für den Import von russischem Birkensperrholz Antidumpingzölle zwischen 15 und 15,9 Prozent erhoben. Diese Zölle sind vorläufig, eine endgültige Entscheidung soll bis Mitte Dezember fallen. Alle Betroffenen und beteiligten Unternehmen können bis zum 28. Juni eine Stellungnahme dazu abgeben. Die EU-Kommission ist nach einer umfassenden Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass europäische Hersteller durch den Dumping-Import erhebliche Nachteile erlitten haben und diesen durch den Zoll entgegengewirkt werden muss.

Hingegen hat sich der GD Holz bereits im Vorfeld bei der Kommission gegen Antidumpingmaßnahmen ausgesprochen. Denn vor dem Hintergrund der aktuellen sehr schwierigen Beschaffungssituation auch bei Holzwerkstoffen seien zusätzliche Importbarrieren kontraproduktiv und können die ohnehin schwierige Situation am Markt noch verschärfen. Hinzu kommt, dass der Binnenmarkt mit der eigenen Produktion von Sperrholz nur gut 50 Prozent  des Bedarfes decken kann. Daher muss ein großer Teil des Sperrholzes importiert werden.

Betroffen von den vorläufigen Antidumpingzöllen sind kleinere und mittlere Unternehmen, die beim Import durch die Sorgfaltspflicht nach der Holzhandelsverordnung ohnehin bereits erheblich belastet sind.

Im weiteren Verfahren wird sich der GD Holz daher dafür einsetzen, dass die vorläufig verhängten Zölle wieder aufgehoben werden. Der Branchenverband sieht dies auch als wichtigen Beitrag, die ohnehin stark steigenden Preise am Bau nicht auch noch durch regulatorische Eingriffe in den Markt weiter anzuheizen.

 

GD Holz