Österreichisches Traditionsunternehmen beantragt Sanierungsverfahren
Die ADA Möbelwerke Holding AG und die ADA Möbelfabrik GmbH haben am 24. März beim Landesgericht Graz einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung gestellt. Ziel ist es, die Unternehmensgruppe in reduzierter Form fortzuführen und mit den internationalen Standorten in Ungarn und Rumänien gemeinsam mit Investoren zu erhalten.
Die ADA Möbelwerke Holding mit Hauptsitz in der Oststeiermark und Büro- und Produktionsstandorten in Raaba und Anger (Steiermark), sowie in Ungarn und Rumänien zählt zu den traditionsreichsten Möbelherstellern Österreichs. Grund für die Sanierung ist vor allem die negative Marktentwicklung und der Strukturwandel, der die gesamte europäische Möbelbranche erfasst hat. Anhaltende Konsumzurückhaltung, der beschleunigte Rückgang des stationären Möbelhandels und ein massiver Konsolidierungsdruck im Markt haben auch die ADA-Gruppe erfasst.
Deutlicher Rückgang im Bestelleingang
In den vergangenen drei Jahren wurden wesentliche Schritte in die künftige Ausrichtung gesetzt, um die ADA-Gruppe mit ihrer fast hundertjährigen Tradition zukunftsfähig aufzustellen. Dazu gehörten Kostenoptimierungen, Produktionsanpassungen und strategischen Neuausrichtungen. Seit dem Jahreswechsel hat sich jedoch ein Rückgang des Bestelleingangs um durchschnittlich 20 Prozent unter den Erwartungen eingestellt. Trotz intensiver Gegenmaßnahmen hat die Kombination aus schwierigem Gesamtmarktumfeld und drastisch einbrechender Nachfrage im ersten Quartal 2026 die Ertragslage des Unternehmens zusätzlich belastet.
Ziel ist es nun, wesentliche Teile der Unternehmensgruppe fortzuführen. Parallel dazu werden derzeit Gespräche mit strategischen Investoren geführt.
Der Schuldenstand der beiden betroffenen Gesellschaften beträgt rund 30 Millionen Euro, vorwiegend bei großen und institutionellen Gläubigern. Der Jahresumsatz der Gruppe betrug zuletzt ca. 110 Millionen Euro. Betroffen sind in Österreich 180 Arbeitnehmer:innen, deren Gehälter durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) abgesichert sind. Die Arbeiterkammer wird eng in den Prozess eingebunden.















