Fordert sieben Maßnahmen für ein 100-Tage-Programm
In einem gemeinsamen Maßnahmenpapier an die Parteispitzen der schwarz-roten Koalition fordert die AG Mittelstand schnelle Impulse und spürbare Entlastungen, konkret sieben Maßnahmen für Reformen in den ersten 100 Tagen.
Ein drohendes drittes Rezessionsjahr für die Wirtschaft aufgrund hoher Energiepreise, hoher bzw. steigender Bürokratie-, Steuer- und Abgabenlasten sowie der unberechenbaren US-Zollpolitik hat die AG Mittelstand auf den Plan gebracht. Aus ihrer Sicht sind sieben Maßnahmen prioritär, um Stimmung und Lage schnell zu verbessern.
Strompreissenkung
Die Stromsteuerbelastung muss für alle Unternehmen und Betriebe auf das europäische Mindestmaß gesenkt, Netzentgelte sollen schnellstmöglich reduziert werden. Dies schaffe Freiräume für innovative Technologien und Lösungen und erhöhe zudem die Akzeptanz und den Einsatz von strombasierten Wärmelösungen, die dazu beitragen, die Emissionen bis 2045 signifikant zu senken.
Abschreibungen und Unternehmenssteuerreform für alle
Machten Bundestag und Bundesrat in einem schnellen Gesetzgebungsverfahren den Weg für die vereinbarten umfangreichen Abschreibungsregelungen frei, würde die Liquidität in den Unternehmen kurzfristig gestärkt werden, ein positiver Kreislauf aus höheren Investitionen, einem höheren Wachstum, mehr Arbeitsplätzen und höheren Einkommen könnte angestoßen werden. Zugleich müssten Steuerentlastungen im Sinne der Planbarkeit so schnell wie möglich gesetzlich verankert werden, und zwar für alle Unternehmen, d.h. für Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen gleichermaßen. Dringend notwendig seien zudem anwendungsfreundliche Verbesserungen bei der Thesaurierungsrücklage, die bislang von den Unternehmen und Betrieben kaum in Anspruch genommen wird. Dazu gehört die Senkung der vorgesehenen Nachversteuerungs- und Thesaurierungssätze. Auch im Bereich von Verfahrensfragen, der vorgeschriebenen Verwendungsreihenfolge von Altrücklagen und Problemen bei Restrukturierungen liege erhebliches Reformpotential, das es umgehend zu heben gelte.
Sozialpartnerschaft
Die neue Bundesregierung müsse dafür Sorge tragen, dass die Sozialpartner als wichtiger Pfeiler der sozialen Marktwirtschaft in allen Gesetzgebungsvorhaben, die für die Sozialpartnerschaft von Relevanz sind, in die Konzeption und die Ausführung eingebunden sind. Das gilt insbesondere für ein geplantes Bundestariftreuegesetz und eine unabhängige Arbeit der Mindestlohnkommission.
Lieferkettengesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) belastet nicht nur die unmittelbar verpflichteten größeren Unternehmen, sondern über abgewälzte Berichtspflichten auch kleine und mittelständische Zulieferer. Die von der Koalition vorgesehene Abschaffung des LkSG sowie die unmittelbar vorgesehene Aussetzung von Berichtspflichten und Sanktionen müssten daher zügig vorgenommen werden. Das an seiner Stelle geplante Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung zur Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) müsse sämtliche Gestaltungsspielräume für eine bürokratiearme und mittelstandsverträgliche Umsetzung nutzen. Ganz wichtig aus Sicht des Mittelstands sei es, den Trickle-Down-Effekt weitgehend zu verhindern. So sollten etwa über regionale Ausnahmeregelungen in der EU und Deutschland tätige Zulieferer von Informationspflichten ausgenommen werden.
Bürokratieabbau
Die Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Sofort-Entlastungsprogramms müsse zeitnah auf den Weg gebracht und auch im europäischen Kontext gedacht werden. Hierzu zählt die Anhebung von Schwellenwerten, Einführung von Ausnahmevorschriften, die Reduzierung der betrieblichen Beauftragten, die Abschaffung zahlreicher Statistik- und Dokumentationspflichten und die Durchführung von Praxis-Checks zur Vorbereitung des ersten Entlastungsgesetzes noch im laufenden Jahr 2025. Zusätzlich zum Entlastungsgesetz müsse auch die Reform und Ausweitung der Bürokratiebremse in eine „one in, two out“-Regelung umgesetzt werden.
Abschaffung der Bonpflicht
Beim Einkauf wird die Bürokratie durch die Bonpflicht für jeden spürbar. Seit 2020 muss zu jedem Vorgang ein Kassenbon ausgegeben und dem Kunden angeboten werden – sofern keine offene Ladenkasse besteht. Eine sofortige ersatzlose Abschaffung der sog. Belegausgabepflicht führe zum im Alltag spürbaren Bürokratieabbau und würde dabei auch noch unnötigen Abfall vermeiden.
Zügiger Haushaltsbeschluss für 2025
Die Phase der vorläufigen Haushaltsführung sei so schnell wie möglich zu beenden. Der Koalitionsvertrag steht zudem vollständig unter Finanzierungsvorbehalt. Die damit einhergehende Verunsicherung und fehlende Planbarkeit sei ebenso schnell zu beenden.