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19,5 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im September 2023

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im September 2023 um 19,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im August 2023 hatte sie bereits um 13,8 Prozent gegenüber August 2022 zugenommen. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

Im Juli 2023 haben die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1.586 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 37,4 Prozent mehr als im Juli 2022. Die Forderungen der Gläubiger aus den im Juli 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 3,1 Milliarden Euro. Im Juli 2022 hatten die Forderungen bei rund 0,8 Milliarden Euro gelegen.

Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im Juli 2023 in Deutschland insgesamt 4,7 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf die Wirtschaftsabschnitte Verkehr und Lagerei sowie die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit jeweils 8,0 Fällen. Dann folgte das Baugewerbe mit 7,1 Fällen. Die geringste Insolvenzhäufigkeit mit 0,6 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen gab es in der Energieversorgung.

Im Juli 2023 gab es 5.668 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 6,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

Methodische Hinweise: Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für September 2023, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.

Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 Prozent Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 Prozent aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen.

Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen.

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