Verpackungsverordnung: Forderung nach Moratorium
Die neue EU-Verpackungsverordnung, die ab 12. August 2026 schrittweise in Kraft tritt, stößt vor allem bei Verbänden und kleinen Unternehmen auf massive Kritik. Der BEVH fordert nun ein Moratorium in letzter Minute.
Händler gelten nun nicht mehr als die Erzeuger von Versandverpackungen, wie vom Bundesverband E-Commerce & Versandhandel seit langem gefordert. In den vorab veröffentlichten FAQs zum neuen Rechtsrahmen wurden elementare Auslegungen des Erzeugerbegriffs umgeworfen. Für Onlinehändler:innen bedeute das nun wieder eine komplette Umstellung, nach mehr als einem Jahr der Vorbereitung auf die Verpackungsverordnung.
Eva Behling, Leiterin Recht & Compliance beim BEVH, äußerte sich dazu folgendermaßen: „Die von uns geforderte Einsicht kam zum spätestmöglichen Zeitpunkt: Die Kurskorrektur der EU ist zwar wünschenswert. Statt frühzeitig Klarheit zu schaffen, hat der Gesetzgeber aber mit seinem plötzlichen Richtungswechsel neue Rechtsunsicherheit geschaffen. Der Schock ist den Händler:innen anzumerken. Sie haben erhebliche Ressourcen aufgewendet, um den neuen Anforderungen zu entsprechen. Das spontane Handeln der EU-Kommission bringt nun erneut sie und Produzenten von Verpackungen gegeneinander auf. Wir fordern daher notgedrungen ein Moratorium der neuen Regeln, bis die entstandene Unordnung um die Verpackungsverordnung beseitigt ist und Onlinehändler eine rechtssichere Handlungsgrundlage bekommen.“












