Schafft Orientierung bei PPWR-Umsetzung
Der Pro‑K Industrieverband hat gemeinsam mit den Mitgliedsunternehmen der Fachgruppe Lager- und Transportsysteme eine Mustervorlage für eine EU‑Konformitätserklärung gemäß der neuen EU‑Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) veröffentlicht. Die Vorlage unterstützt Unternehmen dabei, die umfangreichen neuen Dokumentations- und Nachweispflichten der PPWR rechtssicher und praxisnah umzusetzen.
Die Erklärung richtet sich an Hersteller, Erzeuger und Inverkehrbringer von Mehrweg- und Transportverpackungen aus Kunststoff. Sie berücksichtigt insbesondere die zukünftigen Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Wiederverwendbarkeit, Stoffbeschränkungen sowie die technische Dokumentation. Die Vorlage wird im Rahmen der Verbandsarbeit kontinuierlich fachlich begleitet und an regulatorische Entwicklungen angepasst.
Mit der PPWR führt die Europäische Union erstmals ein umfassendes Konformitätsregime für Verpackungen ein. Ab dem 12. August 2026 müssen Unternehmen für zahlreiche Verpackungen eine technische Dokumentation sowie eine formale EU‑Konformitätserklärung vorhalten. Viele konkrete Anforderungen werden jedoch erst im Rahmen der europäischen Sekundärgesetzgebung festgelegt. Genau hier sieht die Branche aktuell erheblichen Handlungsbedarf.
Kreislaufwirtschaft braucht Rechtssicherheit
Aus Sicht von Pro‑K besteht die Gefahr, dass funktionierende Mehrwegsysteme aus Kunststoff – wie Paletten, Kisten, Behälter oder Flaschenkästen – durch unklare oder praxisferne Vorgaben unnötig belastet werden.
„Die Hersteller von Mehrwegbehältern aus Kunststoff sind keine Nachzügler der Transformation – sie sind deren Vorreiter“, betont Jürgen Schultz, Sprecher der Fachgruppe Lager- und Transportsysteme im Pro‑K. Diese Systeme erfüllen bereits heute zentrale Ziele der PPWR: hohe Umlaufzahlen, lange Lebensdauer, geschlossene Stoffkreisläufe und eine signifikante Vermeidung von Verpackungsabfällen. Zahlreiche Systeme basieren seit Jahren auf etablierten Rücknahme-, Pooling- und Recyclingstrukturen.
Gleichzeitig fehlen Unternehmen weiterhin zentrale Vorgaben – etwa zur Definition von Post‑Consumer‑Rezyklaten, zur Berechnung von Rezyklateinsatzquoten, zu Nachweisen der Recyclingfähigkeit oder zu Umläufen.
„Jetzt braucht es schnell klare und praktikable Vorgaben durch die europäische Sekundärgesetzgebung. Unternehmen benötigen Planungssicherheit statt Regulierungschaos“, betont Schultz. Daher fordert die Branche von Bundesregierung und EU‑Institutionen verhältnismäßige Vorgaben für Konformitätsbewertung, Nachweispflichten und Kennzeichnung, damit bewährte Mehrweg- und Kreislaufsysteme gestärkt und nicht durch zusätzliche Bürokratie belastet werden.













