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Insolvenz in Eigenverwaltung aufgehoben

Nachdem Hülsta Mitte August von der Gläubigerversammlung grünes Licht für den Sanierungsplan bekommen hatte, hieß es, dass der Abschluss des Eigenverwaltungsverfahrens anstehen würde und die „Weiterentwicklung der Möbelmarke wie geplant vorangetrieben werden“ kann. Jetzt ist aber doch alles anders: Laut www.insolvenzbekanntmachungen.de wurde gestern, also am 18. Oktober 2023, im Insolvenzverfahren „über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 2612 eingetragenen hülsta-werke Hüls GmbH & Co. KG, Karl-Hüls-Str 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 4012 eingetragene Hüls Geschäftsführungs- Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Karl-Hüls-Str. 1, 48703 Stadtlohn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas Knecht, Karl-Hüls-Str. 1, 48703 Stadtlohn“ die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin durch die Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwälte Eckert, Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB aus Hannover aufgehoben. Was so viel heißt wie, dass die Insolvenz in Eigenverwaltung in eine Regelinsolvenz überführt wurde. Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen aus Münster fungiert als Insolvenzverwalter.
Spannend wird es damit auch erneut bei Warendorf: Zum ersten April war der Traditionsmöbelproduzent erst Teil der Hülsta-Gruppe geworden. Gehen nun bei Hülsta und Warendorf endgültig die Lichter aus?

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