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Mittelstandsverbund
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Appell für mehr Maut-Ausnahmen

Mehr Klarheit von der Bundesregierung verlangt der Mittelstandsverbund hinsichtlich für die ab dem 1.7.2024 erweiterten Maut-Vorschriften für LKW, die künftig schon bei einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen gelten soll, bei denen sich dann die Abgabe von etwa 19 Cent auf etwa 35 Cent pro Kilometer erhöht.

Der Mittelstandsverbund sieht darin grundsätzlich eine gravierende Mehrbelastung für die Logistik gerade von kleinen und mittleren Unternehmen, die die Inflation zusätzlich antreibt. Kritisiert wird auch die fehlende Planungssicherheit für Unternehmen, die Anspruch auf eine Ausnahme nach der sog. Handwerker-Regelung haben. Diese ist gültig für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt, oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern, wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt. Hier herrsche noch Unklarheit bezüglich des Nachweises zur Mautbefreiung für sogenannte „vergleichbare Berufe“ – wie u.a. aus dem Möbel- und Küchenfachhandel. Denn bei vielen Mitgliedern des Mittelstandsverbund handele es sich um Unternehmen, die – so wie die von der Maut zweifelsfrei befreiten Handwerker – Waren zu Kunden transportieren, um diese dort selbst zu montieren/aufzubauen/anzuschließen. Gerade diese förderungswürdigen kleinen regionalen Unternehmen würden durch die aktuell unklare Regelung übermäßig belastet und es drohe eine Ungleichbehandlung.

Betroffen seien hier z.B. Küchen- und Möbelfachgeschäfte, die branchentypische industriell gefertigte Einbauküchen oder Möbel, die durch eigenes hoch qualifiziertes Personal (oft durch ausgebildete Tischler) zum Kunden liefern und dort montieren. Diese Unternehmen sind i.d.R. aber nicht über die sog. Anlage A der Handwerkskammer eingetragen.

Der Mittelstandsverbund ZGV LKW-Maut