Bestreitet, dass Hymmen im Patentstreit vor dem Landgericht Düsseldorf „gewonnen“ hat
Im Patentstreit zwischen Hymmen und Barberán hat Barberán eine weitere Pressemitteilung herausgegeben. Demnach hat das Landgericht Düsseldorf am 25. November 2021 mit dem Urteil Hymmens Patentverletzungsklage auf der Grundlage des deutschen Teils des europäischen Patents „EP 2313281“ teilweise abgewiesen, soweit sich diese Klage gegen die von Barberán nach Deutschland gelieferten Maschinen richtete.
Das Gericht stellte einerseits fest, dass die „Barberán Jetmaster Series“ dieses Patent nicht verletzt, stellte aber andererseits eine Verletzung durch falsche Angaben fest, die in einem Barberán -Katalog vom Jahr 2015 erwähnt wurden.
Weiter heißt es: „Der Richter sah keine Patentverletzung in den Maschinen, die Barberán zur Zeit liefert oder bereits geliefert hat. Das Gericht entschied gegen Barberán nur, was die damalige Werbung betrifft. Im Übrigen wurde die Klage von Hymmen mangels Verletzung abgewiesen. Die am 25. November 2021 verkündete Entscheidung ist für beide Parteien anfechtbar.“Barberán ist überzeugt, dass die Patente von Hymmen durch die Maschinen von Barberán nicht verletzt werden und führt weiter aus: „Das obige Urteil bestätigt dies ebenso wie die anfechtbare Entscheidung vom 18. November 2021 in einem Parallelverfahren zum europäischen Patent ,EP 3 109 056‘ von Hymmen. Auch in diesem anderen anfechtbaren Urteil entschied das Gericht, dass die Maschinen von Barberán das europäische Patent ,EP 3 109 056‘ von Hymmen nicht verletzen.