5,9 Prozent mehr Gründungen größerer Betriebe im 1. Quartal
Im ersten Quartal 2021 wurden in Deutschland gut 34.000 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Auswertung der Gewerbemeldungen mitteilt, waren das 5,9 Prozent mehr als im ersten Quartal 2020, in dem sich die Corona-Krise bereits negativ auf die Zahl der Gewerbeanmeldungen ausgewirkt hatte, und 2,2 Prozent weniger als im ersten Quartal 2019.
Im Unterschied zur Zahl der Neugründungen größerer Unternehmen lag die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen im ersten Quartal 2021 mit rund 34.100 deutlich unter dem Niveau des ersten Quartals 2020 (-11,5 %). Im Vergleich zum ersten Quartal 2019 sank die Zahl der Neugründungen kleiner Unternehmen sogar um 24,4 Prozent. Die Zahl der neu gegründeten Nebenerwerbsbetriebe stieg dagegen um 29,4 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2020 auf rund 94.900. Besonders hoch war der Anstieg hier unter anderem in der Möbelherstellung und bei den Post-, Kurier- und Expressdiensten.
Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen stieg im ersten Quartal 2021 um 11,0 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal auf rund 199.000. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.
Rund 25.500 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung gaben im ersten Quartal 2021 ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 5,6 Prozent weniger als im Vorjahresquartal. Die Zahl der aufgegebenen Kleinunternehmen sank um 15,3 Prozent auf rund 41.600 und die Zahl der aufgegebenen Nebenerwerbsbetriebe um 2,4 Prozent auf rund 47.300.
Damit war die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben mit rund 114.400 Betrieben 8,2 Prozent geringer als im ersten Quartal 2020. Diese rückläufige Entwicklung kann mit den politischen Unterstützungsmaßnahmen in der Corona-Krise zusammenhängen, die wirtschaftliche Folgen der Pandemie für Gewerbetreibende mildern und Gewerbeaufgaben verhindern sollen.
Die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den Gewerbeämtern lag im ersten Quartal 2021 mit rund 150.200 um 5,1 Prozent unter dem Vorjahreswert. Bei dieser Gesamtzahl handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.
Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.
Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte.
Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, die neben einer Haupterwerbstätigkeit im gewerblichen Bereich angemeldet werden.