31,1% weniger Unternehmensinsolvenzen im Januar
Im Januar 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 1.108 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 31,1 Prozent weniger als im Januar 2020. Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit weiterhin nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. Allerdings setzte sich der Anstieg der Zahl eröffneter Regelinsolvenzverfahren im März 2021 fort.
Ein Grund für die niedrige Zahl beantragter Unternehmensinsolvenzen ist die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis Ende 2020. Das Wiedereinsetzen der Antragspflicht zeigt sich noch nicht in den Ergebnissen für Januar 2021. Auch die bereits seit Oktober 2020 wieder geltende Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen hat unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit der Gerichte noch keine erkennbaren Auswirkungen auf die Januar-Ergebnisse. Ausgesetzt ist die Insolvenzantragspflicht weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht.
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Januar 2021 im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 166 Fällen (Januar 2020: 275, -40%). Unternehmen des Baugewerbes stellten 150 Insolvenzanträge (Januar 2020: 247, -39%). Im Gastgewerbe wurden 139 (Januar 2020: 185, -25%) Insolvenzanträge gemeldet.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen im Januar 2021 beliefen sich auf rund 3,7 Milliarden Euro. Im Januar 2020 hatten sie bei rund 4,0 Milliarden Euro gelegen.
Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren. Im Jahr 2020 war diese stetig gesunken, bis sich im November (+5%) und Dezember (+18%) eine Trendumkehr abzeichnete. Im Jahr 2021 setzte sich dieser Anstieg der Zahl eröffneter Regelinsolvenzverfahren mit Ausnahme des Januars (-5%) fort. Im Februar 2021 stieg die Zahl deutlich um 30 Prozent und im März nochmals um 37 Prozent gegenüber dem jeweiligen Vormonat. Im März lagen die Zahlen somit erstmals seit einem Jahr über den Zahlen des Vorjahresmonats (+18%). Die Gesamtzahl der beantragten Regelinsolvenzen, also inklusive der Verfahren, die mangels Masse nicht eröffnet wurden, lag im März 2021 sogar um 20 Prozent höher als im März 2020.
Neben den Unternehmensinsolvenzen meldeten 6.677 übrige Schuldner im Januar 2021 Insolvenz an. Das waren 9,6 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Darunter waren 5.113 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-6,2%) sowie 1.282 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen (-19,8%).
Ein deutlicher Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat sich bereits seit Juli 2020 angedeutet und ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass Ende 2020 ein Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre beschlossen wurde. Die Neuregelung gilt bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren und ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Es ist davon auszugehen, dass deshalb nun nach und nach viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag stellen werden.
Hinweise zu Regelinsolvenzverfahren:
Vom 1. März bis zum 30. September 2020 waren Unternehmen,
deren Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) auf den
Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhte und die Aussichten darauf hatten, eine
bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen, von der Insolvenzantragspflicht
befreit. Auch bei Insolvenzanträgen von Gläubigerseite wurde vorausgesetzt,
dass der Eröffnungsgrund bereits am 1. März 2020 und damit vor der
Corona-Pandemie vorlag. Seit dem 1. Oktober 2020 ist ein Insolvenzantrag bei
Zahlungsunfähigkeit wieder verpflichtend, bei Überschuldung galt die Befreiung
weiterhin bis Jahresende 2020. Für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der
seit dem 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch
aussteht, ist die Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 weiterhin ausgesetzt.
Die Auswirkungen dieser Änderungen werden sich in den kommenden Berichtsmonaten
in der Statistik zeigen.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind 30 Prozent Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55% aller Regelinsolvenzverfahren). Enthalten sind weiterhin Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden.