Möbel-Preise könnten um 2,5 Prozent fallen
Die am 12. Juni 2020 vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen zur Konjunktur- und Krisenbewältigung infolge der Coronavirus-Pandemie werden sich auch auf die Verbraucherpreise auswirken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte, dürfte die zur Stärkung der Binnennachfrage angekündigte Mehrwertsteuersenkung von 19 Prozent auf 16 Prozent beziehungsweise von 7 Prozent auf 5 Prozent – bei vollständiger Weitergabe an die Verbraucherinnen und Verbraucher – einen Rückgang der Verbraucherpreise um rein rechnerisch 1,6 Prozent verursachen.
Die Steueränderungen wirken sich jedoch nicht auf alle Waren und Dienstleistungen des Warenkorbs der Verbraucherpreisstatistik gleichermaßen aus. Rund 70 Prozent der im Warenkorb enthaltenen Güter sind mit dem vollen Steuersatz (19 Prozent) oder dem ermäßigten Steuersatz (7 Prozent) behaftet. Dagegen sind rund 30 Prozent der Güter von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. Deshalb wird sich die Mehrwertsteuersenkung auf die einzelnen Gütergruppen unterschiedlich auswirken. Beispielweise haben die Steuersenkungen einen Einfluss auf Nahrungsmittel (vorrangig 7 Prozent) und Bekleidung (19 Prozent). Wohnungsmieten, die einen hohen Anteil an den Verbrauchsausgaben haben, sind hingegen nicht betroffen. Für Möbel, Leuchten, Teppiche, Geräte und anderes Haushaltszubehör prognostiziert das Statistische Bundesamt einen Verbraucherpreisrückgang von 2,5 Prozent - der höchste ermittelte Wert im Vergleich der Gütergruppen.
Im Rahmen der letzten Änderungen der Mehrwertsteuersätze im Januar 2020 wurde der Mehrwertsteuersatz für Bahnfahrkarten im Fernverkehr, für E-Books und für Hygieneprodukte von 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt. Die Auswirkungen auf die Entwicklung der Verbraucherpreise fielen – wie bereits in der Vergangenheit – unterschiedlich aus. So gingen zum Beispiel die Preise für Hygieneprodukte schon im Vorfeld der Steuersenkung zurück. Die Preise für Bahnfahrkarten für den Fernverkehr sanken im Januar 2020 um 10 Prozent.
Inwieweit die für Juli angekündigte Senkung der
Mehrwertsteuer an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben wird, ist
derzeit noch unklar, da eine vollständige Weitergabe nicht gesetzlich verordnet
ist. Auch sind die tatsächlichen Auswirkungen auf die Inflationsrate nur schwer
abschätzbar, da die Preisentwicklung insgesamt auch von vielen anderen Effekten
bestimmt wird.