Montag, 08.07.2019, 12:00 Uhr Warendorf

An Investor aus Hong Kong verkauft

Warendorf - die Küche jetzt in chinesischer Hand. Am 11. Juni wurde der Kaufvertrag mit einem asiatischen Investor mit Sitz in Hong Kong geschlossen. Der neue operative Rechtsträger wird die neu gegründete und hinreichend kapitalisierte Warendorf Küchenfabrik GmbH. Der in dem Verfahren durch das Amtsgericht Münster bestellte Gläubigerausschuss hat dem Kaufvertrag mit dem Investor einstimmig zugestimmt. Stefan Hofemeier als künftiger Geschäftsführer wird nach dem Übergang die Geschäfte der Auffanggesellschaft als alleiniger Geschäftsführer führen. Der Investor ist seit dem Wochenende mit Führungspersonal vor Ort in Warendorf und wird die Übertragung in der Übergangsphase auf den Käufer tatkräftig unterstützen. 

„Ich kenne das Unternehmen als Kunde bereits seit Jahren und bin von Produkt und Qualität überzeugt. Eine Küche der Marke Warendorf mit der Auszeichnung ,Made in Germany‘ hat in Fernost sehr hohes Potential, welches wir mit unseren sehr guten Vertriebskontakten noch stärker werden heben können“, so der CEO des Investors.

Wie bereits unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung sowohl nach innen wie auch nach außen kommuniziert, gab es eine Reihe von aufschiebenden Bedingungen, die erfüllt sein müssen, bevor der Vertrag rechtlich endgültig vollzogen werden kann. Zu den Einzelheiten der Vertragsbedingungen und den wirtschaftlichen Rahmendaten haben die Parteien zwar Stillschweigen vereinbart. Gleichwohl darf berichtet werden, dass nahezu alle Bedingungen des Kaufvertrages erfüllt sind. Einzige Ausnahme ist der formelle Abschluss des Sanierungstarifvertrages und einer darauf beruhenden Betriebsvereinbarung. Hier war es aus rein zeitlichen Gründen nicht möglich, eine Unterschrift seitens der Vertragsparteien unter den Tarifvertrag zu bekommen. Der Vorstand der IG Metall in Frankfurt muss die Zustimmung zu dem ausgehandelten, von einer Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit getragenen und von den Tarifvertragsparteien unterzeichneten Verhandlungsergebnis erteilen. Das war im Juni 2019 faktisch unmöglich. Da der Tarifvertrag textlich mit dem Verhandlungsergebnis identisch sein wird, gehen alle Beteiligten sicher davon aus, dass es sich um eine reine Formalie handelt, bis in wenigen Tagen die letzte formelle Hürde genommen ist und auch ein rechtlicher Übergang auf die Erwerber erfolgen wird. Der wirtschaftliche Stichtag soll gleichwohl nach Eintritt der letzten formellen (rechtlichen) Bedingung rückwirkend beim 1. Juli 2019 verbleiben.

Alle Beteiligten (insbesondere Belegschaft, Kunden und Lieferanten) wurden gestern entsprechend informiert. Das Personal ist nach intensiven, in der Sache harten, aber im Umgang verbindlichen, fairen und konstruktiven Verhandlungen mit dem Betriebsrat (Interessenausgleich und Sozialplan) durch den Insolvenzverwalter im Vorgriff auf den späteren Betriebsübergang, der erst mit Eintritt der letzten formellen Bedingung in den nächsten Tagen erfolgen wird, um 21 Mitarbeiter reduziert worden. In Vorbereitung auf den Eintritt der letzten Bedingung und die Übergabe des Geschäftsbetriebs an die Erwerberin wurde eine Inventur durchgeführt; auch die sonstige Abgrenzungsarbeiten sind vorbereitend eingeleitet. Die Mitarbeiter wurden in einer Betriebsversammlung über alle Details informiert.


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