Widerspricht TV-Beitrag über Einsatz von verbotenem Tropenholz auf der „Gorch Fock“
Die Sendung „Report“ aus Mainz berichtete über die Generalüberholung der „Gorch Fock“, dem berühmten Segelschulschiff der Bundesmarine. Dabei kommen laut dem TV-Beitrag mehrere Tonnen Tropenholz aus Myanmar zum Einsatz. Nach Recherchen von „Report“ wurde damit sowohl gegen die geltende Holzhandelsrichtline der EU als auch gegen den Beschaffungserlass der Bundesregierung verstoßen.
Dem widerspricht der Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V (GD Holz) in folgender Stellungnahme:
„Die Reportage berichtet darüber, dass das Segelschulschiff der Bundeswehr Gorch Fock derzeit umfassend restauriert wird, unter anderem mutmaßt der Bericht, dass dies mit verbotenem Tropenholz geschehe. Für die Restaurierung würde unter anderem Teakholz aus Myanmar verwendet, das nach Informationen der Redaktion 2017 eingeführt worden sei. Die Redaktion unterstellt, dass Import und Verarbeitung des Teakholzes aus Myanmar illegal und damit verboten sei, unterstützt wird diese Position durch eine Stellungnahme von der Bundestagsabgeordneten Steffi Lemke, Bündnis 90/Die Grünen, sowie von Johannes Zahnen, WWF.
Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V. (GD Holz) widerspricht dieser Auffassung:
Die Ware wurde 2017 verkauft, die entsprechende Sorgfaltspflicht des Importeurs wurde durchgeführt und damit ist das Holz legal im Binnenmarkt. Eine folgende Prüfung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ergab keine Hinweise auf illegalen Einschlag. Seitens der Redaktion wurde kein Nachweis dafür vorgelegt, dass der 2017er Import von der zuständigen Überwachungsbehörde als illegal definiert worden ist.
Zitiert wird lediglich eine Position der BLE aus dem Folgejahr 2018. Die BLE stellt 2018 fest, dass ein EUTR-konformer Import von Holz aus Myanmar derzeit kaum möglich ist. Das bedeutet kein generelles Importverbot, sondern nur sehr hohe Anforderungen an die Belastbarkeit von Dokumenten im Rahmen der Sorgfaltspflicht. Die BLE führt aus, dass dies insbesondere für Lagerware aus Alteinschlag gilt, nicht aber für frische Ware, die nach einem Einschlagstopp eingeschlagen wird – hierfür müssen neue Erkenntnisse gesammelt werden.
Festzuhalten ist, dass die 2017 importierte Ware aus Myanmar den Prozess der Sorgfaltspflicht durchlaufen hat und damit als legal innerhalb des EU-Binnenmarktes gilt. Die Auffassung der BLE, dass EUTR-konforme Ware aus Myanmar derzeit kaum importiert werden kann, datiert erst von 2018. Damit handelt es sich bei der Behauptung, das verbaute Tropenholz sei illegal, um eine Aussage ohne Beweiskraft.
Fünf Jahre nach Inkrafttreten der europäischen Holzhandelsverordnung hat sich das System der Sorgfaltspflicht beim europäischen und deutschen Importhandel etabliert und wird regelmäßig geprüft. Der Nachweis der Legalität in der Sorgfaltspflicht ist bei Importen aus Ländern wie Myanmar sehr anspruchsvoll, weil nicht nur Dokumente in der Lieferkette berücksichtigt werden müssen, sondern darüber hinaus die politischen Verhältnisse im Lande und eine Verifizierung von Dokumenten und Legalität von unabhängigen Dritten Berücksichtigung finden müssen. Dies ist für die Importeure mit einem hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand verbunden.
Von einem
generellen Importstopp zu sprechen, hält der GD Holz auch deswegen für falsch,
weil es im Interesse Deutschlands und Europas liegen sollte, die
wirtschaftlichen Strukturen in den Partnerländern in Südostasien oder auch in
Afrika zu stärken. Dazu ist in vielen dieser Länder ein Prozess zur Entwicklung
und zum Nachweis legaler und nachhaltiger Forstwirtschaft angestoßen und zum
Teil weit entwickelt, sei es durch den FLEGT-Prozess der Europäischen Union
oder durch Zertifizierungsbestrebungen. Myanmar gehört zu diesen Ländern und bedarf daher der wirtschaftlichen
Unterstützung im Rahmen eines fairen und nachhaltigen Handels.“