Energieverbrauch in der Industrie im Jahr 2016 um 1,4 Prozent gestiegen
Im Jahr 2016 betrug der Energieverbrauch in der Industrie 4.071 Petajoule und damit 1,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die rein energetische Verwendung (zum Beispiel zur Strom- und Wärmeerzeugung) um 4,9 Prozent. Die energetische Verwendung hatte 2016 einen Anteil von 86,5 Prozent am gesamten Energieverbrauch der Industrie. Die übrigen 13,5 Prozent werden nicht als Brennstoff eingesetzt, sondern dienen beispielsweise als Ausgangsstoff für chemische Produkte (nicht energetische Verwendung). Zu den bedeutendsten Energieträgern in der Industrie gehörten, wie bereits in den letzten Jahren, Erdgas (28 Prozent), Strom (21Prozent) sowie Mineralöle und Mineralölprodukte (18 Prozent).
Den höchsten Anteil am gesamten Energieverbrauch der Industrie hatte im Jahr 2016 die Chemische Industrie mit einem Anteil von 29 Prozent, gefolgt von der Metallerzeugung und -bearbeitung mit 23 Prozent sowie der Kokerei und Mineralölverarbeitung mit 10 Prozent. Allerdings wurde in der Chemischen Industrie ein großer Teil der Energieträger (37 Prozent) nicht energetisch eingesetzt. Ausschließlich auf die energetische Verwendung bezogen, hatte die Metallerzeugung und -bearbeitung mit 25 Prozent den höchsten Anteil, gefolgt von der Chemischen Industrie mit 21 Prozent sowie der Kokerei und Mineralölverarbeitung mit 11 Prozent.
Der rein energetische Verbrauch in der Industrie belief sich im Jahr 2016 auf 3.522 Petajoule. Im Vergleich zum Jahr 2008 ist er um 2,1 Prozent gesunken. Auf Ebene der Branchen ist die Veränderung jedoch uneinheitlich: Während beispielsweise im Maschinenbau (- 17,0 Prozent) und in der Herstellung von Metallerzeugnissen (- 3,6 Prozent) die energetische Nutzung in diesem Zeitraum abnahm, gab es in der Chemischen Industrie (+ 11,5 Prozent) sowie in der Nahrungs- und Futtermittelindustrie (+ 9,2 Prozent) einen Anstieg.
Die jährlich durchgeführte Erhebung der Energieverwendung umfasst rund 45.000 Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit mindestens 20 Beschäftigten.