Donnerstag, 14.01.2016, 17:38 Uhr
Warendorf Küchen
Nun Regelinsolvenzverfahren statt Eigenverantwortung
Nachdem Warendorf Küchen im Dezember Insolvenz in Eigenverantwortung
beantragt hatte, heißt es nun von Unternehmensseite, dass es eine
Änderung gibt und ein Regelinsolvenzverfahren durchgeführt werde. „Um
alle geplanten und angedachten Sanierungsideen schnellstmöglich
umzusetzen, und um noch schneller durch das Insolvenzverfahren zu
kommen, wurde Anfang dieser Woche von der Unternehmensleitung
entschieden, die vom Gericht genehmigte Eigenverwaltung in einem
Regelinsolvenzverfahren fortzuführen.“ Auch für den vorläufigen
Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht
Michael Mönig von der Kanzlei Mönig und Partner in Münster, sei diese
Entscheidung richtig.
Die Geschäftsführung bleibt weiterhin im Amt. „Die Gespräche und die
Zusammenarbeit sind sehr konstruktiv und vertrauensvoll“, betont Mönig.
„Wir haben nach intensiven Beratungen sehr bewusst diesen Weg
beschritten. Eine Entscheidung für das Wohl des Unternehmens und der
Mitarbeiter“, so Slav Lepenin, Geschäftsführer Warendorfer Küchen GmbH.
„In der Eigenverwaltung hätte die Umsetzung der für uns notwenigen
Umstrukturierungen zu viel Zeit gekostet.“ Die Maßnahme könnte bereits
noch im Frühjahr umgesetzt werden, und damit den Weg frei für eine
solide Zukunft des Unternehmens machen.
Der Geschäftsbetrieb soll unverändert weiterlaufen und Kundenaufträge
bearbeitet und termingerecht ausgeliefert werden. Die finanzielle Lage
des Unternehmens sei für den Augenblick stabil. Für die betriebliche
Weiterführung stehen die monetären Mittel zur Verfügung. Darüber hinaus
konnten bereits vor zwei Wochen die Dezemberlöhne an die Mitarbeiter
überwiesen werden. Die Finanzierung des Insolvenzgeldes ist zudem
gesichert.
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